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   LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2007 - 5 Sa 285/07   

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https://dejure.org/2007,12365
LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2007 - 5 Sa 285/07 (https://dejure.org/2007,12365)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.11.2007 - 5 Sa 285/07 (https://dejure.org/2007,12365)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. November 2007 - 5 Sa 285/07 (https://dejure.org/2007,12365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Bildungsurlaub, Freistellung, Verblockung, Versagung, Schadensersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Bildungsurlaub nach dem Bildungsfreistellungsgesetz und Qualifizierungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (BFQG); Schadenersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber im Falle des Untergangs des Freitstellungsanspruchs für Bildungsurlaub wegen Verzuges des ...

  • Judicialis

    BFQG Schl.-H. § 7 Abs. 3; ; BFQG Schl.-H. § 8 Abs. 2; ; BFQG Schl.-H. § 8 Abs. 3; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 275; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Freistellung für nicht realisierten Teil eines verblockten Bildungsurlaubes aus vorletztem Kalenderjahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerweiterbildung: Verblockung und Übertragung des Bildungsurlaubs auf Folgejahr beschränkt ? Versagung der Freistellung setzt keine Dringlichkeit entgegenstehender betrieblicher Belange voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 360
  • NZA-RR 2008, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2007 - 5 Sa 285/07
    Dem stehe auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.12.1995 (9 AZR 666/94) entgegen.

    Ein möglicher Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unberechtigter Verweigerung der beantragten Freistellung nach dem BFQG durch den Arbeitgeber ist gemäß § 249 BGB auf die Wiederherstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (BAG, Urt. v. 05.121995 - 9 AZR 666/94 -, AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung auch von derjenigen, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.12.1995 - 9 AZR 666/94 - zugrunde lag.

  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94

    AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2007 - 5 Sa 285/07
    In der Entscheidung vom 26.10.1995 (9 AZR 547/94) habe das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Bildungsurlaubsanspruch ohne Übertragung mit Ablauf des Jahres erlösche, dass im Unterschied dazu der Schadensersatzanspruch nicht auf die Zeit des Folgejahres befristet sei.
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

    (1) Das AWbG sieht im Unterschied zu anderen Weiterbildungsgesetzen kein Einverständnis des Arbeitgebers mit der Zusammenfassung der Ansprüche vor (zu einem solchen Erfordernis zB LAG Schleswig-Holstein 20. November 2007 - 5 Sa 285/07 - Rn. 40, NZA-RR 2008, 288).
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